Treten im Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten unerwünschte Ereignisse auf,hat die behandelnde ärztliche Person unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Anlage: Vorgehen bei einer Transfusionsreaktion (S. 2 dieser Verfahrensanweisung)
Die behandelnde ärztliche Person unterrichtet bei nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen den Transfusionsbeauftragten der jeweiligen Abteilung, bei einer schwerwiegenden Nebenwirkung zusätzlich den transfusionsverantwortlichen Arzt.
Im Falle des Verdachts auf eine nicht schwerwiegende Nebenwirkung (unerwünschte Arzneimittelwirkung) eines Blutproduktes ist unverzüglich der pharmazeutische Unternehmer ( in der Regel ist das der DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz in Bad-Kreuznach) zu unterrichten.
Hierzu wird vom behandelnden Arzt das entsprechende Formualr des Blutspendedienstes über eine Transfusionsreaktion vollständig ausgefüllt.
Dieser Bericht wird zusammen mit den Resten der benutzten Konserve (mit Schlauchsegmenten und belassenem Transfusionsbesteck) sowie einer erneuten Blutprobe vom Patienten (10 ml Nativblut und 3 ml EDTA-Blut) unmittelbar an das Labor weitergeleitet.
Von dort geschieht dann der weitere Meldevorgang an den entsprechenden pharmazeutischen Unternehmer.
Im Falle des Verdachts auf eine schwerwiegende Nebenwirkung ist zusätzlich die zuständige Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) zu benachrichtigen. Dies geschieht durch den Transfusionsverantwortlichen.
Vorgehen bei einer Transfusionsreaktion
· Transfusion sofort stoppen
· Patienten kontinuierlich überwachen
· transfundierenden Arzt sofort benachrichtigen
· venösen Zugang belassen
· notfalltherapeutische Intervention vorsehen bzw. einleiten
· bis zur Abklärung keine weiteren Transfusionen durchführen
· sofort ABO-Identitätstest wiederholen
· Meldung an Transfusionsbeauftragten der Abteilung
· Bericht über Transfusionsreaktion, Restkonserve mit Transfusionssystem sowie Blutproben vom Empfänger (10 ml Nativblut, 3 ml EDTA-Blut) ans Labor weiterleiten.